Update: Corona Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen
In Kürze soll das Hilfspaket der sogenannten Säule II der Corona Hilfen auf Landesebende zur Verfügung stehen. Zudem gibt es auch eine gute Nachricht von der EU für Start-ups, die drei Jahre alt oder älter sind:
Nach der neuen EU-Regelung wird für staatliche Corona Hilfen an alle kleinen und Kleinstunternehmen befristet bis 31.12.2020 eine Erleichterung möglich. Diese müssen erst dann „als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ eingestuft werden, wenn sie am 31. Dezember 2019 Gegenstand eines Insolvenzverfahrens waren oder Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben, die noch laufen.
Als kleine und Kleinstunternehmen gelten solche, die bis zu 49 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanz bis zu 10 Mio. Euro beträgt. Hintergrund ist, dass staatliche Hilfen an Unternehmen, wie Zuschüsse oder Fördermaßnahmen, nur dann gewährt werden dürfen, wenn sich diese Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Zu den bereits beschlossenen Maßnahmen soll nun die Säule II der Corona Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen von den Bundesländern umgesetzt werden. Inwiefern diese dann die oberen Beschlüsse aufgreifen, entscheidet sich auf Landesebene. In Bayern soll die Beantragung dieser Hilfen ab Montag, den 3. August, möglich sein.
Sobald die Beantragung möglich ist, soll sie an diesen Stellen veröffentlicht werden:
BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
Bayern Kapital GmbH
Quelle: Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)
Siehe hierzu auch unser Newseintrag "Hilfspaket für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen" vom 16.06.2020.