Montag, 13. Juli 2020

Überbrückungshilfen des Bundes

Die Bundesregierung hat das Programm "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" beschlossen.

Bildquelle: Bundesministerium der Finanzen

Bildquelle: Bundesministerium der Finanzen


Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten. Die Förderung betriftt die Monate Juni, Juli und August 2020. In diesem Zeitraum wird ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% bis 80% der Unternehmens-Fixkosten gewährt, je nach nachgewiesener Höhe des Umsatzrückgangs.

Ziel des Programms ist die
Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzausfälle erleiden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Dies wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. (Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.) Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.

Anträge können seit 10.07.2020 nur mit Hilfe von registrierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsstellung/Registirerung:
Bayerisches Wirtschaftsministerium
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 


Quellen: Bundesregierung, Bayerisches Wirtschaftsministerium