Mittwoch, 19. April 2023

NICE TO MEET YOU: SCHMID FRANK Rechtsanwälte - Warum das IT-Sicherheitsrecht für Startups noch stärker in den Fokus rückt

Mit der Augsburger Kanzlei SCHMID FRANK Rechtsanwälte PartG mbB hat man einen Partner, der bei Fragen zum Datenschutz, Vertragsrecht, Informationstechnologierecht, Compliance sowie Medizin -und Arztrecht mit Rat und Tat zur Seite steht. Im Gespräch mit Stefan Schimpfle vom DZ.S berichten Rechtsanwältin Lena Reich und Rechtsanwalt Wolfgang Schmid, welche Themen aktuell für Startups relevant sind und was die Zusammenarbeit mit jungen Unternehmen besonders macht.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Schmid Frank (Bildquelle: Schmid  Frank Rechtsanwälte)

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Schmid Frank (Bildquelle: Schmid Frank Rechtsanwälte)


Welche Themen werden dieses Jahr auf jeden Fall auf die Gründer:innen zukommen?

Das Jahr 2023 scheint noch mehr Geschwindigkeit in rechtliche Bereiche zu bringen, die auch für junge Unternehmen wichtig sind. 
Software nur noch in der Cloud in Mietmodellen. Niemand kommt mehr an der Vertragsgestaltung, vor allem im SaaS-Bereich, vorbei. Typischen Fragen gerade zu Support und Erreichbarkeit sind zu klären. Interessant ist die Frage, ob es überhaupt noch Nutzungsrechtsregeln braucht, wenn keine Software mehr lizenziert, sondern nur Ergebnisse aus der browserbasierten Anwendung zur Verfügung gestellt werden. Viel wichtiger ist jetzt, dass die Anbieter sich das Recht einräumen, an aggregierten Daten des Kunden zu partizipieren, soll heißen, dass wertvolle Informationen aus Verbrauchswerten oder Betriebsdaten auch für eigene Zwecke genutzt werden dürfen. Dies kann der Grundstein für BigData-Anwendungen sein. Klar ist, dass nur anonymisierte Daten, die nicht mehr personenbezogen sind, verwendet werden.

Dann rückt das IT-Sicherheitsrecht massiv in den Fokus: Jeder, der für KRITIS-Unternehmen programmiert, muss aufrüsten. Es sind auf Programmierseite konzeptionelle Maßnahmen zur Gewährleistung von „SecuritybyDesign“ zu beachten.


Bereits dieses Jahr wird mit ChatGPT deutlich, dass für die nächsten Jahre die Regulierung von KI ein großes Thema sein wird. Geschäftsmodelle, die KI einsetzen, müssen eine Menge an urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Themen frühzeitig bewerten und die Entwicklung entsprechend anpassen. Die europäische KI-Verordnung gibt hier schon jetzt einen deutlichen Handlungsrahmen vor. 

 

Ist das Thema Hinweisgeberschutz für Gründer:innen bereits interessant?

Vermutlich nein. Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Meldekanals besteht ja erst ab einer Mitarbeiteranzahl von 50 aufwärts. Bei den Gründer:innen in der Anfangsphase ist das also eher nicht der absolute Hot topic. Eher können sich Gründer:innen positionieren, wenn sie Techniken oder Ideen zu vertraulichen oder anonymen Meldeportalen oder sonstigen technischen Meldewegen entwickeln. IT-sicherheitsrechtliche Absicherung vertraulicher Kommunikation, Verschlüsselung von Plattformen in den Unternehmen ist eine zentrale Aufgabe, sowohl um Ransomware-Angriffe abzuwehren bzw. zu entkräften, ebenso, um die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz zu erfüllen. Wir sind hier übrigens seit über 12 Jahren als Ombudsmann in Hinweisgebersystemen tätig.

 

Was beeindruckt dich bei Gründer:innen und Startups besonders? 

Die meisten Gründer:innen, die wir bisher kennengelernt haben, sind jung, kommen quasi gerade direkt von der Hochschule oder Uni. Die haben tolle Ideen und jede Menge Technikverständnis im Gepäck und bringen ein wahnsinniges Verständnis für Compliance mit. Das sehen wir bei älteren Generationen nicht so häufig. Das macht die Arbeit mit den jungen Gründer:innen besonders spannend.

Was zeichnet in deinen Augen den Wirtschaftsraum Augsburg für eine tolle Gründungskultur aus?  

Die Augsburger Gründer:innen sind sehr fleißig und vor allem in Netzwerken sehr aktiv. Es ist immer von Vorteil, wenn man jemanden kennt, der jemanden kennt…der in digitalen Prozessen schon weiter voran ist. Auch wir vernetzen uns dabei natürlich wo es geht und freuen uns immer, wenn zu diesen Themen entsprechende Veranstaltungen angeboten werden.

 

Was war dein bisher schönstes Erlebnis/ Ereignis mit dem DZ.S?  

Wir freuen uns immer, wenn Veranstaltungen stattfinden, die nicht nur Networking, sondern auch konkreten und themenbezogenen Austausch ermöglichen. Bei der Hackerkiste im vergangenen Jahr haben wir wieder sehr viele junge Gründer mit spannenden Ideen kennengelernt. In diesem Zusammenhang sind auch die Vortragsreihen immer eine tolle Gelegenheit, in direkten Austausch zu treten.

 

Das Interview führte Stefan Schimpfle, Geschäftsführer des Digitalen Zentrum Schwaben (DZ.S) mit Rechtsanwältin Lena Reich und Rechtsanwalt Wolfgang Schmid von SCHMID FRANK Rechtsanwälte