Jetzt auch in HR Prozesse und Dokumentationen der EU-DSGVO anpassen
Bewerbungen, Mitarbeiter-Stammdaten, Statistiken und Aufzeichnungen - sensible personenbezogene Daten sind im HR-Bereich reichlich vorhanden. Auch hier sind die Verantwortlichen vor dem Wirksamwerden der EU-Datenschutzgrundverordnung gefragt.
Im Rahmen des Arbeitskreises HR & Personal trafen sich am 17.04.18 Unternehmensvertreter des aitiRaum e.V. und holten sich dazu Input von einem Experten. IT-Rechtsanwalt und Datenschutz-Experte Wolfgang Schmid, Kanzlei JuS Rechtsanwälte erläuterte in knapp 2 Stunden, welche Prozesse betroffen sind und was auf den Prüfstand muss.
Datenschutzgrundsätze wie die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, die Zweckbindung, Datenminimierung durch Pseudonymisierung, Datenrichtigkeit, Speicherbegrenzung und Integrität müssen nachgewiesener Maßen berücksichtigt werden. Auch externe Dienstleister mit denen z. B. bei Recruiting, Abrechnung, Befragungen zusammengearbeitet wird müssen geprüft werden.
Zum Abschluss wurden künftige Themen des Arbeitskreises diskutiert. Die Themen Personal & Führung, Mitarbeiter- und Organisationsentwicklung, Employer Branding, Unternehmenskultur und Führungskräfteauswahl will Netzwerkmanagerin Andrea Henkel in den nächsten Terminen aufgreifen.