Montag, 16. April 2018

Innovationspreis Bayern 2018

Bewerbungen für den Innovationspreis Bayern 2018 können noch bis zum 30. April 2018 (Ausschlussfrist) bei den nominierungsberechtigten Stellen eingereicht werden. Der Innovationspreis Bayern wurde im Jahr 2012 als gemeinsame Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern ins Leben gerufen und wird in zweijährigem Rhythmus verliehen.

Es können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich und überwiegend in Bayern entwickelt worden sind, eingereicht werden. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als 4 Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden sein. Soweit eine Markteinführung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgt ist, muss diese zumindest absehbar sein.

Der Innovationspreis Bayern wird als Anerkennung für herausragende innovative Leistungen vergeben. Prämiert werden Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologieorientierte Dienstleistungen, die sich bereits durch einen ersten Markterfolg auszeichnen oder deren Markterfolg absehbar ist. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder innovative technologieorientierte Dienstleistungen entwickelt haben.  Insgesamt werden bis zu sieben Haupt- und Sonderpreise vergeben.

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.innovationspreis-bayern.de