Dienstag, 05. Mai 2020

Corona Unterstützung für Unternehmen, Start-ups, Gründer und Selbstständige [Update 15.06.]

Nahezu täglich werden neue Hilfsprogramme oder gesetzliche Änderungen veröffentlicht, die in Not geratene Unternehmen unterstützen sollen.

Die Bundes- und Landesregierungen arbeiten nach unserem Kenntnisstand an weiteren Maßnahmen und Optimierungen. Wir werden daher unsere Informationen fortlaufend aktualisieren.

1. Corona-Soforthilfen
Generell gilt: Sowohl Bund als auch Länder haben Soforthilfen eingerichtet. Die Bundeshilfen werden mit den Programmen auf Länderebene verzahnt und ggfs. ergänzt oder verrechnet. Bearbeitet werden die Anträge von den jeweiligen Bezirksregierungen. Die Beantragung erfolgt onlineStart-ups, die seit mehr als drei aber weniger als fünf Jahren am Markt tätig sind, sind bislang meist vom Soforthilfe-Programm des Freistaats Bayern ausgeschlossen worden. Um diesen nicht beabsichtigten Ausschluss zu beseitigen, wurde die Richtlinie nochmals angepasst und ist nun in der neuen Fassung online.

 

2. Kurzarbeit

 

3. Steuerstundung

Ansprechpartner für Steuerstundungen ist das regionale Finanzamt bzw. der jeweilige Steuerberater.

 

4. Vorübergehende Stundung von Sozialbeiträgen
Unter bestimmten Bedingungen (wenn alle sonstigen öffentlichen Hilfsmittel ausgeschöpft sind) ist es möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden (aktuell für März bis Mai vorgesehen).

 

5. Aussetzung der Insolvenzantragspflichten [02.04.2020]
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. das Unternehmen ist durch die Folgen der Corona Pandemie in Bedrängnis geraten) kann die Stellung eines Insolvenzantrages bis 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschließt die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz.

 

6. Förderung unternehmerischen Know-hows [15.04.2020]
Seit 2. April können KMU die von den Auswirkungen der Corona Pandemie betroffen sind bei der BAFA einen Antrag für Beratungen im Bereich unternehmerisches Know-how beantragen. Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4.000 Euro. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.2020.

 

7. Sicherung der Liquidität
Die KfW und auf Landesebene die LfA-Förderbank Bayern stellen Hilfen zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme und Beantragung läuft dabei immer über die Hausbank. Die Kreditangebote basieren auf bestehenden Programmen, wurden aber speziell auf die neue Situation hin angepasst.

 

8. Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen [05.05.2020]
Mit dem 2 Milliarden Euro Paket sollen über zwei Maßnahmen gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell gefördert werden, die z.B. über Wagniskapital oder Business Angels finanziert sind.
Maßnahme 1: Über die sog. Corona Matching Fazilität werden die bestehenden Kooperationen mit öffentlichen Partnern genutzt, um die öffentlichen Mittel den Start-ups schnell über Wagniskapitalfonds zur Verfügung zu stellen.
Maßnahme 2: Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die Corona Matching Fazilität haben, werden in Kooperation mit den Ländern und den Landesgesellschaften weitere Möglichkeiten eröffnet.

 

9. Förderung von Home-Office Arbeitsplätzen [02.04.2020]
Das bestehende Förderprogramm go-digital des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt jetzt auch die Einrichtung von Home-Office Arbeitsplätzen mit bis zu 50%.

 

10. Vereinfachter Zugang zu Grundsicherung (für Selbstständige) [02.04.2020]
Der Zugang zur Grundsicherung (keine Vermögensprüfung, Verbleib in eigener Wohnung gesichert, 6 Monate lang) wurde vereinfacht. Beantragt werden kann die Grundsicherung über das zuständige Arbeitsamt.


11. Leistungsverweigerungsrecht zum Beispiel bei Strom-, Gas- oder Telekommunikationsverträgen [05.05.2020]
Kleinstunternehmen (Unternehmen bis zu 9 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu EUR 2 Millionen), die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erbringen können, wird hiernach das Recht eingeräumt, ihre Leistung einstweilig zu verweigern.

 

12. Verlängerung des EXIST-Gründerstipendiums oder EXIST-Forschungsfransfer (Phase I) [06.04.2020]

Gründungsteams, die aktuell das EXIST-Gründerstipendium oder den EXIST-Forschungstransfer (Phase I) erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, können mit einem formlosen Antrag der zuständigen Hochschule die Laufzeit ausgabenneutral um drei Monate verlängern lassen. Aktuell kommen für einen solchen Antrag alle Projekte in Frage, die zum 30. April und 31. Mai 2020 enden würden.

14. KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen

Als Start-up oder kleines Unternehmen haben Sie in der Corona-Krise Kapitalbedarf? Dann können Sie jetzt eine Beteiligungsfinanzierung zur Unterstützung erhalten, bereitgestellt aus Mitteln des Bundes.

 

14. Weitere Informationsquellen