Montag, 24. Januar 2022

Augsburger Startup credium gewinnt den Publikumspreis "Digitales Startup des Jahres 2021" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Rahmen des "Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen" wurde der Titel Startup des Jahres 2021 mit einem Preisgeld von 10.000€ vergeben

Bildrechte: credium GmbH, Gründungsteam bei der Entwicklung

Bildrechte: credium GmbH, Gründungsteam bei der Entwicklung

Der "Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen" richtete sich an Gründungsinteressierte und junge Startups mit innovativen Geschäftsideen im IKT-Umfeld. 

Dr. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, hat am 21.01.22 fünf herausragende Gründungsteams mit dem Preis „Digitales Startup des Jahres 2021“ ausgezeichnet. Die virtuelle Preisverleihung fand im Forum Digitale Technologien in Berlin statt. Zur Weiterentwicklung ihrer Unternehmen erhalten die Gründerinnen und Gründer Geldpreise in Höhe von insgesamt 110.000 Euro: Der erste Platz ist mit 50.000 Euro dotiert, das Preisgeld für das zweitplatzierte Team beträgt 30.000 Euro. Platz drei teilen sich in diesem Jahr zwei Start-ups, die jeweils 10.000 Euro erhalten. Zum dritten Mal wurde außerdem ein Publikumspreis über 10.000 Euro vergeben.

Der zum dritten Mal vergebene Publikumspreis ging an credium. Mehr als 1.500 Teilnehmende stimmten für eines der acht eingereichten Videos ab. Darin mussten die Gründerinnen und Gründer die Zuschauerinnen und Zuschauer in weniger als zwei Minuten von ihrer Geschäftsidee und Erfolgsgeschichte überzeugen.

Für den Preis „Digitales Startup des Jahres“ können sich Jungunternehmen aus den Gründungsinitiativen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bewerben. Neben dem Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen gehören auch Förderprogramme wie EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft, Hightech-Gründerfonds, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, Digital Hub Initiative und der German Accelerator dazu. Eine der weiteren Teilnahmebedingungen: Die Gründerinnen und Gründer müssen in den vergangenen zwölf Monaten einen Mindestumsatz von 100.000 Euro erwirtschaftet haben.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz